Berufsbild Notar

Notare halten eine durchaus ungewöhnliche Stellung inne:  Einerseits repräsentieren sie den Staat und sind Träger eines öffentlichen, vom Staat verliehenen Amtes und in dieser Funktion Hoheitsträger. Andererseits sind sie selbständig tätig und bieten den Beteiligten Rat und Mitwirkung im Sinne einer Dienstleistung an.

Der Notar ist von Gesetzes wegen zur Neutralität verpflichtet, so dass er Ihnen und Ihrem Vertragspartner als unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung steht. Notare sind im Gegensatz zu den Rechtsanwälten nicht Interessenvertreter, sondern unabhängige und unparteiische Betreuer aller Beteilgten. Ihre Aufgabe besteht auch nicht darin, Streitigkeiten - wie etwa die Richter - zu entscheiden, sondern den Sachverhalt zu erforschen und hierbei auch die Interessen und Ziele der Beteiligten zu ermitteln. Hierbei gilt es, den Willen der Beteiligten auch mit den rechtlichen Möglichkeiten in Einklang zu bringen, so dass als Ergebnis Erklärungen beurkundet werden können, die nicht nur dem wahren Willen der Beteiligten entsprechen, sondern auch irrtums-, zweifelsfrei und rechtlich einwandfrei festgehalten werden.

Auf der so ermittelten Grundlage wird der Notar auf eine Einigung der Parteien im Sinne eines freiwilligen Interessenausgleichs hinwirken. Lässt sich eine solche Einigung nicht erzielen, findet die Tätigkeit des Notars ihr Ende. Wird hingegen eine Einigung erzielt, so schlägt sich das Ergebnis in der Regel in einer notariellen Niederschrift nieder. Diese wird den Beteiligten verlesen und erläutert, so dass auch - manchmal unumgängliche, juristische Formulierungen - für einen juristischen Laien verständlich und nachvollziehbar sind. Gleichzeitig belehrt der Notar über mögliche Konsequenzen und Risiken - insbesondere wenn entgegen seines Rates Beteiligte auf der Beurkundung ihrer Vorstellungen bestehen.

Hier finden Sie weitere Informationen: