Rechtsanwalt Erbrecht Trebur Groß-Gerau

Erbrecht - wenn ein Mensch geht, streiten die Hinterbliebenen

Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen oder nahe stehenden Erblassers folgt im zweiten Schritt leider sehr häufig die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen über das Erbe. Am Ende geht es - wie so oft - um das materielle Vermögen, das aufgeteilt wird.

Sehr viel Ärger und Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich jeder erwachsene Bürger mit Unterstützung eines Notars Gedanken über seinen letzten Willen machen würde. Da der Tod in unserer Kultur meist aus dem täglichen Leben ausgeblendet wird, sind unwillkommene Überraschungen nach dem Tod fast unausweichlich.

Nur rund 20 Prozent der deutschen Bürger haben ein Testament! Für die restlichen 80 Prozent gilt die gesetzliche Erbfolge. Und es spielt es am Ende keine Rolle, ob sie die Erbfolge kennen oder für gut befunden hätten.