Verschwiegenheit als oberstes Gebot

Über alle Angelegenheiten, die dem Notar im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, hat er Verschwiegenheit gegenüber jedermann zu bewahren. Selbstverständlich sind auch Rechtsanwälte zur Verschwiegenheit verpflichtet, jedoch hat der Gesetzgeber die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht bei Notaren mit einem höheren Strafmaß belegt um die Bedeutung besonders hervorzuheben.

Diese Schweigepflicht muss der Notar auch den bei ihm beschäftigten Personen zur Pflicht machen und sie mit einer "Verpflichtungserklärung" per Handschlag zur Verschwiegenheit verpflichten.

Mit dem Notar kann man also auch Vertrauliches in völliger Offenheit besprechen, auch steuerrechtliche Angelegenheiten. Grundsätzlich gehören steuerrechtliche Fragen jedoch in die Hände eines Steuerberaters, der insbesondere auch bei der Erarbeitung komplexer Verträge hinzugezogen werden sollte.