Ehe, Partnerschaft und Familie

Das Gesetz knüpft an die Eheschließung bzw. bei gleichgeschlechtlichen Paaren an die Lebenspartnerschaft rechtliche Konsequenzen, die den Partnern häufig nicht oder nicht richtig bekannt sind. Die Anzahl der Paare, die sich vor dieser wichtigen Entscheidung, die Zukunft miteinander gemeinsam zu gestalten, auch über die Rechtsfolgen beraten lassen, nimmt stetig zu. Da das Gesetz auch die Möglichkeit einräumt, von den rechtlichen Bestimmungen abweichende Vereinbarungen zu treffen, können bereits im Vorfeld notarielle Verträge geschlossen werden. Hiermit können nicht nur passende Gestaltungen für die Dauer der Ehe, sondern auch Regelungen für den Fall der Trennung getroffen werden.  

Der Notar kann als unparteiischer Berater die Gesetzeslage darlegen und einen vernünftigen und ausgewogenen Vertrag anbieten. Der Notar verhilft den Partnern zu einem maßgeschneiderten "rechtlichen Kleid" für ihre persönliche Lebenssituation.

Aber auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption ist der Notar der richtige Ansprechpartner.